Wirtschaftsberatung mit Weitblick

Sozialversicherungs- und Abgabenrecht

Die Kunst der Personalverrechnung ist es, die rechtlichen Ansprüche zu erfüllen und dabei die Personalkosten durch Nutzung von Abgabenbegünstigungen zu optimieren. Wir wissen, wie wir den Spielraum nutzen können!

Die Ansprüche

Es ist unabdingbar, die Ansprüche der Mitarbeiter hinsichtlich Einstufung, Zulagen, Zuschläge usw. zu kenne. Die Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich anhand dieser Ansprüche, auch wenn diese nicht ausbezahlt wurden.

Wir für Sie

Wir erklären Ihren Mitarbeitern gerne die Sachverhalte der Personalverrechnung. Auch mit den Vertretern der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft setzen wir uns gerne auseinander. Dabei vertreten wir Sie als Arbeitgeber fundiert und sachlich, zum Wohle aller Beteiligten.

Die Prüfung

Lohnabgabenprüfungen (GPLA) finden üblicherweise in unserem Bürogebäude statt. Hier stehen spezielle Prüferzimmer zur Verfügung. Wir sind der erste Ansprechpartner für den Prüfer, mit dem wir fachlich auf Augenhöhe sind. So können schon im Vorfeld viele Diskussionen abgewendet werden.

Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist.

Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck

Mitarbeiter

Josef Burgstaller

Teamleiter Personalverrechnung