Ignorantia legis non excusat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Personalverrechnung wird durch gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen immer anspruchsvoller. Kleine Fehler führen leicht zu hohen Nachzahlungen an Mitarbeiter und Behörden. Auch empfindliche bis existenzbedrohende Verwaltungsstrafen sind ein Damoklesschwert.
Die Kunst der Personalverrechner ist es, die rechtlichen Ansprüche zu erfüllen und dabei die Personalkosten durch Nutzung von Abgabenbegünstigungen zu optimieren.
Ignorantia legis non excusat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Teamleiter Personalverrechnung